Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um KFZ-Gutachten, Kosten und Ablauf.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für ein Schadengutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Nicht bei jedem Schaden ist ein Gutachten erforderlich. Bei sehr geringen Schäden kann eine andere Form der Schadenaufnahme ausreichend sein. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, lässt sich meist nach einer kurzen Einschätzung klären.
Das Gutachten dient als Grundlage für die weitere Schadenabwicklung und kann auf Ihren Wunsch an die Versicherung oder die Werkstatt weitergeleitet werden.
Nach der Begutachtung erfolgt die Erstellung des Gutachtens in der Regel zeitnah - meist innerhalb weniger Werktage. Der genaue Zeitraum hängt vom Schadenumfang ab.
Nein. Die Wahl der Werkstatt steht Ihnen frei. Die Begutachtung kann bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort erfolgen.
Ja. Termine sind nach Absprache auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich.
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